Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Falknerjagdschein beantragen und ändern

Saarland 99067007001000, 99067007001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067007001000, 99067007001000

Leistungsbezeichnung

Falknerjagdschein beantragen und ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), Jagdpacht (Synonym), Neuerteilung (Synonym), Jugendbeizjagd (Synonym), Jägerprüfung (Synonym), Antragstellung (Synonym), Falknerjagdscheinänderung (Synonym), Erteilung (Synonym), Falknerprüfung (Synonym), Jagdfläche (Synonym), Vertragsdokument (Synonym), Versicherung (Synonym), Dokumentenprüfung (Synonym), Falknerjagdschein (Synonym), Behörde (Synonym), Volljährigkeit (Synonym), Pachtvertragsanpassung (Synonym), Flächennutzung (Synonym), Zuverlässigkeit (Synonym), Antrag (Synonym), Eintragung (Synonym), Pachtvertrag (Synonym), Adressaktualisierung (Synonym), Besitzerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) – Referat D/4 „Waldwirtschaft, Jagd"

Teaser

Wenn Sie die Beizjagd mit Greifvögeln ausüben möchten, benötigen Sie einen gültigen Falknerjagdschein von der zuständigen Jagdbehörde.

Volltext

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

Der Falknerjagdschein erlaubt es Ihnen, die Beizjagd mit Greifvögeln durchzuführen. Um diesen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestehen, die Kenntnisse im Halten, Pflegen und Abtragen von Beizvögeln sowie im Greifvogelschutz überprüft. Der Falknerjagdschein bietet eine einzigartige Möglichkeit, traditionelle Jagdpraktiken zu erleben und zu bewahren. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Zertifikate und Nachweise bei der zuständigen Jagdbehörde vorlegen.

Wenn Ihr Falknerjagdschein abgelaufen ist oder aufgrund einer Veränderung neu beantragt werden muss, führen Sie den Prozess der Neuerteilung bei der zuständigen Jagdbehörde durch. Sie müssen Ihre Falknerprüfung sowie die erforderliche Jägerprüfung erneut nachweisen, zusammen mit gültigen Dokumenten zur Jagdhaftpflichtversicherung. Stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Informationen aktuell sind und alle Anforderungen den gesetzlichen Normen entsprechen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der Falknerjagdschein neu erteilt, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Die Wiedererteilung des Falknerjagdscheins kann erforderlich sein, wenn der Jagdschein zuvor entzogen wurde oder abgelaufen ist. Um die Wiedererteilung zu beantragen, müssen Sie alle erforderlichen Prüfungen und Qualifikationen nachweisen, einschließlich der Falkner- und Jägerprüfung. Dokumente zur Jagdhaftpflichtversicherung und zur persönlichen Zuverlässigkeit sind ebenfalls nötig. Sollten zuvor rechtliche Bedenken bestanden haben, müssen Sie diese ausräumen und der Jagdbehörde entsprechende Nachweise vorlegen. Nach vollständiger Prüfung durch die Jagdbehörde wird der Falknerjagdschein, bei Erfüllung aller Voraussetzungen, wiedererteilt.

Tages- und Jahresfalknerjagdschein

Der Falknerjagdschein ist zeitlich begrenzt und kann für Tages- oder Jahreszeiträume beantragt werden, abhängig von den individuellen jagdlichen Bedürfnissen und Aufenthaltsregelungen. Der Falknerjagdschein gilt 14 aufeinanderfolgende Tage und kann im Jagdjahr 2-mal verlängert werden.

Änderung

Änderungen am Falknerjagdschein können notwendig werden, wenn sich die persönlichen Informationen des Inhabers ändern, wie beispielsweise Name oder Adresse, oder wenn gesetzliche Anforderungen angepasst werden. Solche Änderungen müssen bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt werden. Der Nachweis über die neue Situation und die entsprechenden Dokumente sind unerlässlich, um die Änderungen rechtlich wirksam vorzunehmen. In einigen Fällen können auch zusätzliche Schulungen oder der Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich sein.

Widerruf/Entziehung

Der Widerruf oder die Entziehung eines Falknerjagdscheins erfolgen, wenn der Inhaber die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, etwa bei fehlender Zuverlässigkeit oder unzureichendem Versicherungsschutz. Solche Maßnahmen werden von der zuständigen Jagdbehörde getroffen, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Unzuverlässigkeit oder Gefährdung bei der Beizjagd begründen. In einigen Fällen kann auch eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Falknerjagdscheins festgesetzt werden, um sicherheitsrelevante Bedenken auszuräumen.

Eintragung einer Jagdfläche im Falknerjagdschein

Die Eintragung einer Jagdfläche im Falknerjagdschein erfolgt, um sicherzustellen, dass die berechtigte Fläche für die Beizjagd korrekt und rechtlich abgesichert ist. Hierbei muss der Inhaber die gesamte Jagdfläche, auf der er oder sie jagdberechtigt ist, bei der zuständigen Jagdbehörde angeben. Der genaue Prozess der Eintragung umfasst das Vorlegen von Nachweisen über die Pachtverhältnisse und eventuell die Zustimmung anderer jagdausübungsberechtigter Personen. Die Eintragung ermöglicht eine klare rechtliche Grundlage für die Beizjagd und verhindert etwaige Rechtsstreitigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Antragsformular für die Erteilung eines Jagdscheins
  • Nachweis über bestandene Jägerprüfung (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über bestandene Falknerjägerprüfung (beglaubigte Kopie)
  • Jagdhaftpflichtversicherung (beglaubigter Nachweis); es sei denn Sie sind über die Kollektivhaftpflicht der Vereinigung der Jäger des Saarlandes versichert
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • 2 Passbilder bei Ersterteilung
  • Einverständniserklärung bei Neuerteilung
  • Sperrfristbescheinigung bei Wiedererteilung

Änderung

  • Antrag auf Änderung des Falknerjagdscheins
  • Dokumente zur Änderung persönlicher Daten (z.B. Name, Adresse)
  • Gegebenenfalls aktualisierter Versicherungsnachweis
  • Nachweis über geänderte Pachtverhältnisse oder Jagdfläche

Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein

  • Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Falknerjagdschein
  • Kopie des aktuellen Pachtvertrags der betreffenden Fläche
  • Zustimmungsschreiben oder Bestätigung anderer jagdausübungsberechtigter Personen, falls erforderlich
  • Kopie des gültigen Falknerjagdscheins

Voraussetzungen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben die Jägerprüfung in schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil erfolgreich bestanden.
  • Sie haben die zusätzliche Falknerprüfung erfolgreich bestanden.
  • Sie verfügen über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung.
  • Sie erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen, inklusive Zuverlässigkeit.
  • Sie stellen sicher, dass der Transport Ihrer Jagdwaffen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • Sie erfüllen die Anforderungen für das rechtmäßige Führen von Jagdwaffen in Deutschland.

Änderung

  • Eine Aktualisierung Ihrer persönlichen Informationen ist erforderlich.
  • Sie reichen alle notwendigen Unterlagen zur Dokumentation der Änderungen ein.

Widerruf/Entziehung

Ihr Falknerjagdschein wird widerrufen, wenn:

  • Ihre Jagdhaftpflichtversicherung nicht mehr gültig ist.
  • Es ein gesetzlicher Verstoß besteht, der Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt.
  • Ihr Jagdscheininformationen nicht korrekt oder aktuell sind.

Ihr Falknerjagdschein wird entzogen, wenn:

  • Schwerwiegende Verstöße gegen die Jagdvorschriften vorliegen.
  • Es behördlich bestätigte Bedenken bezüglich Ihrer Zuverlässigkeit besteht.
  • Fehlverhalten im Rahmen der Beizjagdausübung festgestellt wird.

Eintragung einer Jagdfläche im Falknerjagdschein

  • Sie besitzen einen gültigen Falknerjagdschein.
  • Sie haben einen aktuellen Jagdpachtvertrag, der die Nutzung der vorgesehenen Jagdfläche dokumentiert.
  • Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben für die Eintragung der Jagdfläche in Ihren Jagdschein.
  • Sie legen die erforderlichen Nachweise zur Nutzung der Jagdfläche bei der zuständigen Jagdbehörde vor.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Ihres Pachtvertrags – bei Neuerteilung oder Wiedererteilung auch eine Kopie Ihres Falknerjagdscheins
  • Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse inklusive Falknerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
  • Ihr Antrag wird von der Jagdbehörde überprüft und Ihre Dokumente und rechtlichen Voraussetzungen werden sorgfältig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, fordert die Behörde eine Nachreichung an.
  • Ihre Jagdfläche wird von der zuständige Jagdbehörde in Ihrem Falknerjagdschein eingetragen
  • Sie erhalten den Bescheid, der Ihre Berechtigung zur Beizjagdausübung bestätigt.
  • Falls es rechtliche Bedenken gibt, wird Ihr Antrag nicht bewilligt.

Änderung

  • Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter den aktuellen Falknerjagdschein und Nachweise der geplanten Änderung.
  • Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse inklusive Falknerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
  • Ihr Änderungsantrag wird von der Jagdbehörde überprüft und die eingereichten Dokumente werden sorgfältig geprüft. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur.
  • Ihre Jagdfläche wird von der zuständige Jagdbehörde in Ihrem Falknerjagdschein eingetragen
  • Die Änderungen werden nach erfolgreicher Prüfung eingetragen.
  • Bei rechtlichen Bedenken werden die Änderungen verweigert.

Widerruf/Entziehung

  • Die zuständige Jagdbehörde prüft kontinuierlich, ob alle Bedingungen für den Besitz eines Falknerjagdscheins erfüllt sind.
  • Bei festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei fehlender Zuverlässigkeit wird ein Verfahren zur Überprüfung des Falknerjagdscheins eingeleitet.
  • Sie erhalten eine offizielle Benachrichtigung über den Anlass und die rechtlichen Gründe für den Widerruf oder Entzug.
  • Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen oder fehlende Dokumente nachzureichen.
  • Bei ausreichenden Gründen wird Ihr Falknerjagdschein widerrufen oder entzogen und Sie erhalten einen für rechtskräftig erklärten Bescheid.

Eintragung einer Jagdfläche im Falknerjagdschein

  • Sie stellen einen Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Falknerjagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde.
  • Sie reichen alle notwendigen Dokumente ein, darunter den Jagdpachtvertrag und ggf. Zustimmungserklärungen anderer Beteiligter.
  • Die Jagdbehörde prüft die Rechtsgültigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
  • Bei erfolgreicher Prüfung wird die Jagdfläche offiziell in Ihren Falknerjagdschein eingetragen.
  • Sie erhalten einen Bescheid, der die Eintragung bestätigt.
  • Sollte es rechtliche Bedenken geben oder Dokumente fehlen, wird die Eintragung abgelehnt und Sie werden entsprechend benachrichtigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie erhalten den Falknerjagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Der Falknerjagdschein allein berechtigt noch nicht dazu, die Beizjagd tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer anschließen müssen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an Jäger verpachten.

Der Falknerjagdschein ist bei der Beizjagd mitzuführen

Der Falknerjagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Jagdabgabe wird zweckgebunden verwendet für:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildbiotope
  • wildbiologische Forschungsvorhaben, Untersuchungen der Lebensräume des Wildes (Biotope) und zur Wildbewirtschaftung
  • Maßnahmen und Einrichtungen zur Fortbildung der Jäger
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Jagd, insbesondere der Förderung der Nachsuche mit Hunden und der Ausbildung von Hunden für die Jagd
  • Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten des Wildes, die auf den Menschen oder in der Obhut des Menschen gehaltene Tiere übertragbar sind

Besonderheiten

Vor der erstmaligen Ausstellung eines Falknerjagdscheins muss die zuständige Jagdbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister einholen, dies kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte setzen Sie sich deshalb während der laufenden oder nach der bestandenen Jägerprüfung inklusive Falknerprüfung mit Ihrer Jagdbehörde in Verbindung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Erteilung bei erfolgreicher Jägerprüfung, Falknerprüfung und Versicherung.
  • Neuerteilung bei Bedarf nach Ablauf, rechtzeitig Unterlagen einreichen.
  • Wiedererteilung nach Sperrfrist mit umfassender Prüfung der Voraussetzungen.

Änderung

  • Änderungen von persönlichen Daten oder Jagdflächen im Falknerjagdschein.
  • Pachtvertragsanpassungen und behördliche Genehmigungen vorlegen.
  • Aktualisierte Daten rechtzeitig bei der Jagdbehörde einreichen.

Widerruf/Entziehung

  • Ihr Falknerjagdschein kann widerrufen werden bei fehlender Zuverlässigkeit oder ungültiger Versicherung.
  • Entziehung bei gesetzeswidrigen Handlungen oder falschen Angaben möglich.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Bedingungen für den Besitz erfüllt sind.

Eintragung einer Jagdfläche

  • Beantragen Sie die Eintragung Ihrer Jagdfläche mit einem gültigen Pachtvertrag.
  • Vorlage der notwendigen Zustimmungen und Dokumente bei der Jagdbehörde.
  • Sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden