Handelsregister amtlicher (beglaubigter) Ausdruck durch das Registergericht Ausstellung als chronologischer Ausdruck aus Registerblatt
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Auszüge aus Registern (2020200)
- Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 9 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 30a Handelsregisterverordnung (HRV)
- Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Jeder Interessent kann beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister verlangen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesellschaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Auf Wunsch erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister.
Wenn Sie eine Abschrift bzw. einen Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen
- und in Papierform möchten:
- für einfache Abschriften bzw. Ausdrucke: 10,00 Euro
- für beglaubigte Abschriften bzw. amtliche Ausdrucke: 20,00 Euro
- und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
- für eine unbeglaubigte Datei: 5,00 Euro
- für eine beglaubigte Datei: 10,00 Euro
- Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesellschaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind.
- Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.
- Jeder Interessent kann beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister verlangen.
- zuständig: Amtsgericht als Registergericht
Das Handelsregister für Kaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit Sitz im Saarland wird zentral beim Amtsgericht Saarbrücken geführt. Dort können Sie Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Handelsregister beantragen.
Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. Dies ist vor Ort beim Amtsgericht Saarbrücken oder online im Gemeinsamen Registerportal der Länder sowie im Unternehmensregister möglich.