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Handelsregister amtlicher (beglaubigter) Ausdruck durch das Registergericht Ausstellung aus Registerordner

Saarland 99057004012003, 99057004012003 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057004012003, 99057004012003

Leistungsbezeichnung

Handelsregister amtlicher (beglaubigter) Ausdruck durch das Registergericht Ausstellung aus Registerordner

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

HGB (Synonym), Gesellschaft beschränkter Haftung (Synonym), Aktien (Synonym), Handelsregister (Synonym), AG (Synonym), Kapitalgesellschaft (Synonym), Ausdruck (Synonym), Personenhandelsgesellschaft (Synonym), Einzelkaufleute (Synonym), Kommanditgesellschaften (Synonym), Handel Eintrag (Synonym), Offene Handelsgesellschaften (Synonym), Gemeinsames Registerportal (Synonym), OHG (Synonym), Aktiengesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

aus Registerordner

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Saarland - Ministerium der Justiz

Handlungsgrundlage

  • § 9 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • § 30a Handelsregisterverordnung (HRV)
  • Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)

Teaser

Jeder Interessent kann beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister verlangen.

Volltext

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesellschaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Auf Wunsch erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

Kosten

Wenn Sie eine Abschrift bzw. einen Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen

  • und in Papierform möchten:
    • für einfache Abschriften bzw. Ausdrucke: 10,00 Euro
    • für beglaubigte Abschriften bzw. amtliche Ausdrucke: 20,00 Euro
  • und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
    • für eine unbeglaubigte Datei: 5,00 Euro
    • für eine beglaubigte Datei: 10,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesellschaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind.
  • Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.
  • Jeder Interessent kann beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister verlangen.
  • zuständig: Amtsgericht als Registergericht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das Handelsregister für Kaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit Sitz im Saarland wird zentral beim Amtsgericht Saarbrücken geführt. Dort können Sie Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Handelsregister beantragen.

Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. Dies ist vor Ort beim Amtsgericht Saarbrücken oder online im Gemeinsamen Registerportal der Länder sowie im Unternehmensregister möglich.

Formulare

nicht vorhanden