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Jugendfalknerjagdschein beantragen und ändern

Saarland 99067008001000, 99067008001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067008001000, 99067008001000

Leistungsbezeichnung

Jugendfalknerjagdschein beantragen und ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jagdfläche (Synonym), Falknerprüfung (Synonym), Falknerjagdscheinänderung (Synonym), Jagdpacht (Synonym), Jugendeintrag (Synonym), Begleitperson (Synonym), Antrag (Synonym), Erziehungsberechtigten (Synonym), Begleitungsanforderung (Synonym), Dokumentenprüfung (Synonym), Falknerjagdschein (Synonym), Antragstellung (Synonym), Pachtvertrag (Synonym), Zustimmung (Synonym), Erteilung (Synonym), Begleitpersonwechsel (Synonym), Neuerteilung (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), Zuverlässigkeit (Synonym), Jägerprüfung (Synonym), Jugendrechtsanpassung (Synonym), Versicherung (Synonym), Jugendbeizjagd (Synonym), Erziehungsberechtigte (Synonym), Behörde (Synonym), Eintragung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) – Referat D/4 „Waldwirtschaft, Jagd"

Teaser

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind und die Beizjagd unter Begleitung eines erfahrenen Falkners erleben möchten, benötigen Sie einen gültigen Jugendfalknerjagdschein.

Volltext

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

Die Erteilung eines Jugendfalknerjagdscheins ist für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren möglich und berechtigt zur Beizjagd in Begleitung einer erfahrenen Person, die schriftlich vom Erziehungsberechtigten bestellt wurde. Der Jugendfalknerjagdschein ist speziell darauf ausgelegt, jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen in der Beizjagd zu sammeln. Gesellschaftsjagden sind mit einem Jugendfalknerjagdschein nicht erlaubt. Es gelten umfassende Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen, um die Sicherheit während der Beizjagd zu gewährleisten.

Für die Neuerteilung eines Jugendfalknerjagdscheins sind die gleichen Altersvoraussetzungen und Begleitregelungen wie bei der erstmaligen Erteilung erforderlich. Sollte der Jugendfalknerjagdschein zuvor aus Gründen der Nichtbeachtung von Vorschriften entzogen worden sein, muss eine Neubewertung der Eignung und Zuverlässigkeit durchgeführt werden. Sollten tatbestandliche Änderungen im Gesetz vorliegen, ist eine Anpassung der bestehenden Erlaubnis nötig.

Die Wiedererteilung eines Jugendfalknerjagdscheins erfolgt nach der Einschätzung der persönlichen Qualifikationen und bisheriger Jagderfahrung. Vor der Wiedererteilung müssen möglicherweise zusätzliche Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungen oder Schulungen eingeholt werden. Die zuständige Jagdbehörde behält sich das Recht vor, die Erfüllung aller gesetzlich vorgesehenen Kriterien erneut zu überprüfen, bevor der Jugendfalknerjagdschein wieder ausgestellt wird.

Tages- und Jahresjagdschein

Der Jugendfalknerjagdschein ist zeitlich begrenzt und kann für Tages- oder Jahreszeiträume beantragt werden, abhängig von den individuellen jagdlichen Bedürfnissen und Aufenthaltsregelungen. Der Tagesjugendfalknerjagdschein gilt 14 aufeinanderfolgende Tage und kann im Jagdjahr 2-mal verlängert werden.

Änderung

Eine Änderung des Jugendfalknerjagdscheins kann erforderlich werden, wenn sich die Begleitperson ändert oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Falls die gesetzliche Landschaft sich ändert oder die Bedingungen für die Begleitung neu definiert werden, muss der Jugendjagdschein entsprechend aktualisiert werden. Der Antrag auf Änderung sollte rechtzeitig bei der zuständigen Jagdbehörde erfolgen, wobei alle notwendigen Formulare und Begleitdokumente vorgelegt werden müssen.

Widerruf/Entziehung

Ein Jugendfalknerjagdschein wird widerrufen oder entzogen, wenn die richtlinienkonformen Begleitbedingungen nicht mehr erfüllt sind oder Sicherheitsbedenken vorliegen. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Jugendliche gegen die Jagdgesetze verstoßen oder die Versicherung nicht mehr gültig ist. Die zuständige Jagdbehörde überprüft alle relevanten Unterlagen und behält sich das Recht vor, Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Konformität zu ergreifen.

Eintragung einer Jagdfläche im Jugendfalknerjagdschein

Bei einem Jugendfalknerjagdschein ist die Eintragung der berechtigten Jagdfläche erforderlich, um klar festzulegen, wo die Beizjagd in Begleitung ausgeübt werden darf. Diese Eintragung stellt sicher, dass die jagdlichen Aktivitäten entsprechend den Vorschriften und in der richtigen Begleitung erfolgen. Die Begleitperson muss ebenso die Fläche und die weiteren Rahmenbedingungen bestätigen, damit eine rechtlich gesicherte Falknerjagdpraxis stattfindet.

Erforderliche Unterlagen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Antragsformular für die Erteilung eines Jugendfalknerjagdscheins
  • Nachweis der jagdlichen Erlaubnis zur Begleitung durch eine erfahrene Person
  • Versicherungsnachweis (beglaubigte Kopie)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • 2 Passbilder bei Ersterteilung
  • Einverständniserklärung bei Neuerteilung
  • Sperrfristbescheinigung bei Wiedererteilung

Änderung

  • Antrag auf Änderung des Jugendfalknerjagdscheins
  • Nachweis über geänderte Begleitperson oder Begleitregelung
  • Änderung der persönlichen Daten oder der Kontaktdaten
  • Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Anpassung der Begleitung

Eintragung einer Jagdfläche im Jugendfalknerjagdschein

  • Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jugendfalknerjagdschein
  • Bestätigung der Erziehungsberechtigten zur Beizjagdausübung auf der genannten Fläche
  • Zustimmung der erfahrenen Begleitperson für die Nutzung der spezifischen Jagdfläche
  • Kopie des Jugendfalknerjagdscheins

Voraussetzungen

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt.
  • Sie haben eine jagdlich erfahrene Begleitperson und die schriftliche Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Sie erfüllen alle rechtlichen Anforderungen ohne Sperren durch frühere Verstöße.
  • Sie haben die Jägerprüfung in schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil erfolgreich bestanden.
  • Sie haben die zusätzliche Falknerprüfung bestanden.
  • Sie verfügen über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung.
  • Sie erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen, inklusive Zuverlässigkeit.
  • Sie stellen sicher, dass der Transport Ihrer Jagdwaffen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • Sie erfüllen die Anforderungen für das rechtmäßige Führen von Jagdwaffen in Deutschland.

Änderung

  • Sie möchten die Begleitperson oder Begleitregelung im Jugendfalknerjagdschein ändern.
  • Eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die Änderung ist vorhanden.
  • Sie reichen alle notwendigen Unterlagen zur Dokumentation der Änderungen ein.

Widerruf/Entziehung

Ihr Jugendfalknerjagdschein wird widerrufen, wenn:

  • Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlischt.
  • Die Begleitperson nicht mehr die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt.

Ihr Jugendfalknerjagdschein wird entzogen, wenn:

  • Verstöße gegen die Jugendjagdregeln festgestellt werden.
  • Fehlende oder unzureichende Begleitung festgestellt wird.

Eintragung einer Jagdfläche im Jugendfalknerjagdschein

  • Sie besitzen einen gültigen Jugendfalknerjagdschein.
  • Sie haben die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Jagdausübung auf der spezifischen Fläche.
  • Sie gewährleisten die Begleitung durch eine jagdlich erfahrene und genehmigte Person.
  • Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zur Eintragung der Fläche in Ihren Jugendfalknerjagdschein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
  • Sie legen die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten und die Begleitperson vor
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Ihres Pachtvertrags – bei Neuerteilung oder Wiedererteilung auch eine Kopie Ihres Jugendfalknerjagdscheins
  • Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse inklusive Falknerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
  • Ihre Jagdfläche wird erfolgreich im Jugendfalknerjagdschein bestätigt.
  • Falls die Begleitperson nicht den Anforderungen entspricht, wird Ihr Antrag verweigert.

Änderung

  • Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter den aktuellen Jugendfalknerjagdschein und Nachweise der geplanten Änderung.
  • Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse inklusive Falknerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
  • Ihr Änderungsantrag wird von der Jagdbehörde überprüft und die eingereichten Dokumente werden sorgfältig geprüft. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur.
  • Ihre Jagdfläche wird von der zuständigen Jagdbehörde in Ihrem Jugendfalknerjagdschein eingetragen
  • Die Änderungen werden nach erfolgreicher Prüfung eingetragen.
  • Bei rechtlichen Bedenken werden die Änderungen verweigert.

Widerruf/Entziehung

  • Die zuständige Jagdbehörde prüft kontinuierlich, ob alle Bedingungen für den Besitz eines Jugendfalknerjagdscheins erfüllt sind.
  • Bei festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei fehlender Zuverlässigkeit wird ein Verfahren zur Überprüfung des Jugendfalknerjagdscheins eingeleitet.
  • Sie erhalten eine offizielle Benachrichtigung über den Anlass und die rechtlichen Gründe für den Widerruf oder Entzug.
  • Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen oder fehlende Dokumente nachzureichen.
  • Bei ausreichenden Gründen wird Ihr Jugendfalknerjagdschein widerrufen oder entzogen und Sie erhalten einen für rechtskräftig erklärten Bescheid.

Eintragung einer Jagdfläche im Jugendfalknerjagdschein

  • Sie stellen einen Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jugendfalknerjagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde.
  • Sie reichen alle notwendigen Dokumente ein, darunter den Jagdpachtvertrag und ggf. Zustimmungserklärungen anderer Beteiligter.
  • Die Jagdbehörde prüft die Rechtsgültigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
  • Bei erfolgreicher Prüfung wird die Jagdfläche offiziell in Ihren Jugendfalknerjagdschein eingetragen.
  • Sie erhalten einen Bescheid, der die Eintragung bestätigt.
  • Sollte es rechtliche Bedenken geben oder Dokumente fehlen, wird die Eintragung abgelehnt und Sie werden entsprechend benachrichtigt

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie erhalten den Falknerjagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Der Falknerjagdschein allein berechtigt noch nicht dazu, die Beizjagd tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer anschließen müssen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an Jäger verpachten.

Der Falknerjagdschein ist bei der Beizjagd mitzuführen

Der Falknerjagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Jagdabgabe wird zweckgebunden verwendet für:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildbiotope
  • wildbiologische Forschungsvorhaben, Untersuchungen der Lebensräume des Wildes (Biotope) und zur Wildbewirtschaftung
  • Maßnahmen und Einrichtungen zur Fortbildung der Jäger
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Jagd, insbesondere der Förderung der Nachsuche mit Hunden und der Ausbildung von Hunden für die Jagd
  • Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten des Wildes, die auf den Menschen oder in der Obhut des Menschen gehaltene Tiere übertragbar sind

Besonderheiten

Vor der erstmaligen Ausstellung eines Falknerjagdscheins muss die zuständige Jagdbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister einholen, dies kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte setzen Sie sich deshalb während der laufenden oder nach der bestandenen Jägerprüfung inklusive Falknerprüfung mit Ihrer Jagdbehörde in Verbindung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung

  • Ermöglicht Jugendlichen Beizjagd in Begleitung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Neuerteilung durch Nachweise der weiterhin gültigen Erlaubnis.
  • Wiedererteilung nach Regelüberprüfung und Bestätigungen.

Änderung

  • Anpassung der Begleitperson oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Einreichung der neuen Genehmigungen und Dokumente bei Bedarf.
  • Änderungen müssen den jugendrechtlichen Anforderungen genügen.

Widerruf/Entziehung

  • Widerruf bei Unregelmäßigkeiten in der Erziehungsberechtigten-Zustimmung.
  • Entziehung bei Nichteinhaltung der Begleitperson-Anforderungen droht.
  • Erfüllung aller jugendrechtlichen Bestimmungen ist zwingend.

Eintragung einer Jagdfläche

  • Eintragung der Jagdfläche bedarf der Zustimmung von Erziehungsberechtigten.
  • Begleitperson muss alle jugendrechtlichen Voraussetzungen für die Fläche erfüllen.
  • Alle Dokumente rechtzeitig bei der Behörde einreichen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden