Zulassung für die staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung beantragen
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Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Haben Sie die Mindeststudienzeit im Jurastudium abgeschlossen? Dann erfahren Sie hier, wie Sie die abschließende juristische Prüfung ablegen können.
Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes.
Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:
- Die staatliche Pflichtfachprüfung
- Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung setzt sich zu 70 % aus der Note der staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 % aus der Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen selbst entscheiden.
Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst und somit auch Voraussetzung für das Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung.
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen, insb.
- Bescheinigung des juristischen Prüfungsamtes der Universität des Saarlandes über ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaften
- je eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
- Zeugnis(se) über die Ableistung der praktischen Studienzeiten
- Hochschulzugangszeugnis
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, aus der sich ein Nachweis der Namensführung ergibt, oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Nachweis der Namensführung
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigungen der Universität des Saarlandes der beiden der Prüfung vorausgehenden Semester
- Ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaften
- Immatrikulation in den Studiengang „Rechtswissenschaften“ an der Universität des Saarlandes in den beiden der Prüfung unmittelbar vorausgehenden Semestern
- Erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
- Teilnahme an praktischen Studienzeiten im Umfang von mindestens drei Monaten
- Das Zulassungsgesuch kann schriftlich oder elektronisch an das Landesprüfungsamt für Juristen gestellt werden.
- Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie per Post die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten mit weiteren Informationen zum Ablauf des Prüfungsverfahrens.
Hinweis: Die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten erfolgt in der Regel etwa drei Wochen vor der ersten Klausur.
Für den Meldetermin 15. Januar eines Jahres (Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Februar) müssen Sie den Zulassungsantrag bis zum 15. Januar desselben Jahres einreichen.
Für den Meldetermin 15. Juli eines Jahres (Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im August) müssen Sie den Zulassungsantrag bis zum 15. Juli desselben Jahres einreichen.
Die Zulassung ist immer nur für den nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.
Nähere Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesprüfungsamtes für Juristinnen und Juristen.
- Widerspruch: Gemäß § 18a JAG können Sie gegen den Bescheid über das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Widerspruch einlegen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Sie haben die Möglichkeit, das Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht des Saarlandes wahrzunehmen.
Ministerium der Justiz – Landesprüfungsamt für Juristen –
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 501 -5318 oder -5321
Fax: 0681 501 -5897
E-Mail: pruefungsamt@justiz.saarland.de
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesprüfungsamt für Juristen durchgeführt.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird von dem Juristischen Prüfungsamt an der Universität des Saarlandes durchgeführt.