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Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“

Saarland 99150057037000, 99150057037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150057037000, 99150057037000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gleichwertigkeitsprüfung (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Fachkraft (Synonym), Berufsabschluss (Synonym), ausländische Qualifikation (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Ausbildungsabschluss (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), ZSBA (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Qualifikationsanalyse (Synonym), Steuerberaterkammer (Synonym), Anerkennen (Synonym), Qualifizierte Berufsausbildung (Synonym), Steuerfachangestellter (Synonym), Anerkennungsverfahren (Synonym), Fortbildungsabschluss (Synonym), Gleichwertigkeitsfeststellung (Synonym), ausländischer Beruf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Saarland KdöR

Handlungsgrundlage

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Teaser

Hier können Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ prüfen und ggfs. feststellen lassen.

Volltext

Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) besteht die Möglichkeit, eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zu einem Ausbildungsberuf in Deutschland überprüfen und feststellen zu lassen. Eine Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Referenzberuf „Steuerfachangestellte/r“ erfordert einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung mit dem Referenzberuf „Steuerfachangestellte/r“.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)
  • Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. Nachweis über Namensänderungen
  • Nachweis über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzenschreiben)
  • sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen)
  • Wenn Sie Ihren Wohnort nicht in der EU/EWR/Schweiz haben und auch nicht die Staatsangehörigkeit der EU/EWR/Schweiz besitzen, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen (z.B. Antrag eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept bei selbständiger Tätigkeit).

Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen. Übersetzungen sind von Dolmetschern oder Übersetzern anzufertigen, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind.

Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie neben Ihren Zeugniskopien weitere Dokumente zur Verfügung stellen, die der zuständigen Steuerberaterkammer bei der Bewertung Ihrer ausländischen Qualifikation von Nutzen sein könnten (z.B. Stundenpläne, Jahreszeugnisse, Lehrpläne, Prüfungsordnungen).

Es können im Laufe des Verfahrens weitere Unterlagen angefordert werden, die für die Bewertung der eingereichten Qualifikationsnachweise erforderlich sind.

Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des BQFG für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann Ihr Antrag allein deshalb abgelehnt werden (§ 15 BQFG).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenfrei/unentgeltlich. (2025 )

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für die Antragstellung gelten keine Fristen.

Weiterführende Informationen

Auf Anfrage bei der zuständigen Stelle.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Hier können Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ prüfen und ggfs. feststellen lassen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Nell-Breuning-Allee 6 (Eingang 1 A/B)
66115 Saarbrücken

Formulare

Auf Anfrage bei der zuständigen Stelle.