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Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Saarland 99135001061000, 99135001061000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061000, 99135001061000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Saarland KdöR

Handlungsgrundlage

  • §§ 40-48, 73-74, 76 ff. und 79 StBerG
  • §§ 34, 35 DVStB

Teaser

Die Bestellung als Steuerberater/in ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen.

Volltext

Steuerberater/innen müssen, um nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung den Beruf ausüben zu können, von der für den Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung zuständigen Stelle als Steuerberater/in bestellt werden. Die Berufstätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist.

Für den Antrag auf Bestellung ist der amtliche Vordruck der zuständigen Stelle zu verwenden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Berufsurkunde aus. Die Bestellung als Steuerberater/in erfolgt durch höchstpersönliche Aushändigung dieser Urkunde; ein Versand der Urkunde oder die Aushändigung an einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Mit der Aushändigung der Bestellungsurkunde wird gleichzeitig die -gesetzlich verpflichtende- Kammermitgliedschaft begründet. Der/die Steuerberater/in wird in das Berufsregister und in das bundesweite elektronische Gesamtverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer eingetragen.

Wird die Bestellung versagt, so wird hierüber ein schriftlicher Bescheid erteilt. Vor der Versagung der Bestellung als Steuerberater ist der/die Bewerber/in zu hören.

Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren an.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung (oder über die Befreiung von dieser Prüfung) oder eine beglaubigte Abschrift dieser Bescheinigung
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart O, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (BHV):

Bei beabsichtigter selbstständiger Tätigkeit:

  • Nachweis über eine bestehende BHV: Bestätigung des Versicherers oder vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer BHV

Bei beabsichtigter (ausschließlicher) Tätigkeit als Angestellter oder freier Mitarbeiter:

  • schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers über die Beschäftigung des Antragsstellers als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter sowie Kopie des Versicherungsscheins des Arbeitgebers/Aufraggebers

Bei beabsichtigter Tätigkeit als Angestellter gemäß § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG (Syndikus-Steuerberater):

  • Arbeitgeberbescheinigung (es müssen die beim berufsfremden Arbeitgeber übernommenen Vorbehaltsaufgaben im Sinne des § 33 StBerG im Einzelnen benannt werden)
  • ggf. Tätigkeitsbeschreibung (kurze, schriftliche Darlegung in Stichpunkten genügt)
  • Kopie des Anstellungsvertrags
  • Nachweis über eine bestehende eigene BHV: Bestätigung des Versicherers oder vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer BHV

Bei Wiederbestellung nach einem Widerruf der Bestellung:

  • geeignete Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

(ehemalige) Finanzbeamte:

  • Entlassungsurkunde bzw. entsprechender Nachweis über das Ausscheiden aus der Finanzverwaltung

Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer:

  • Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonstigen zuständigen Stelle darüber, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufs- oder ehrengerichtlichen Verfahrens rechtfertigen.

Akademische Grade oder staatliche verliehene Graduierungen werden in die Bestellungsurkunde nur aufgenommen, wenn sie nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

Fachliche und persönliche Eignung des/der Antragstellers/in

Kosten

Bearbeitungsgebühr: 125,- € (2025)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für die Antragstellung gelten keine Fristen. Auch die Dauer des Verfahrens unterliegt keiner Vorgabe.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie bei der Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und einschließlich der Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüchen sind in Deutschland befugt: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (sowie Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) und Berufsausübungsgesellschaften im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) (sowie solche im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)).

Die Berufsbestellung als Steuerberater/in setzt neben der -in der staatlichen Steuerberaterprüfung nachzuweisenden- besonderen fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung voraus. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft im Rahmen des Bestellungsverfahrens, ob diese persönliche Eignung vorliegt.

Die Bestellung als Steuerberater/in ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Nell-Breuning-Allee 6 (Eingang 1 A/B)
66115 Saarbrücken