Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bei Interesse an einem Studienplatz in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben Sie sich über das SIM-Portal der Hochschule. Zwei Bewerbungsanträge werden gleichrangig berücksichtigt. Bereits eingeschriebene Studierende sind i. d. R. ausgeschlossen.
Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt in einigen Studiengängen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im örtlichen Zulassungsverfahren wird sichergestellt, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und möglichst alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Die Hochschulen beraten Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.
Informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Hochschule, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
- Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur)
- Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)
Sie registrieren sich im jeweiligen SIM-Portal der Hochschule. Nach Anmeldung im Zulassungsportal starten Sie die Studienplatzbewerbung. Entsprechend geben Sie alle benötigten Angaben zum beworbenen Studienangebot online ein, laden die notwendigen Dokumente hoch und reichen den Antrag ein.
Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule informiert.
Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Den Zulassungsbescheid erhalten Sie von der UdS und htw saar bei einer Bewerbung zum Wintersemester i. d. R. im August und bei einer Bewerbung zum Sommersemester i. d. R. im Februar. Grundsätzlich ist die Bearbeitung bis Semesterbeginn abgeschlossen.
Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.
Auf den Webseiten der Hochschulen werden Sie darüber informiert, ob ggf. andere Termine gesetzt werden.
- Es müssen die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden.
- Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten.
- Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
- In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen.
- Im Falle einer Zulassung, müssen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule einschreiben.
- Widerspruch gegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
- Es kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem Sie davon Kenntnis genommen haben.
- Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, bewerben Sie sich bitte über die SIM-Portale der jeweiligen Hochschule. In den SIM-Portalen können Sie zwei Bewerbungsanträge mit Ihren Studienwünschen (ohne Priorität) stellen, die gleichrangig berücksichtigt werden. Wer im gewünschten Studiengang bereits an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist, ist von der Bewerbung in ein erstes Fachsemester i. d. R. ausgeschlossen.