Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Tiere für lange Strecken transportieren möchten, benötigen Sie eine behördliche Zulassung als Transportunternehmen.
Die Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte ist erforderlich, wenn Sie Wirbeltiere über Ländergrenzen hinweg oder innerhalb des Landes transportieren möchten. Jeder Tiertransport kann für die Tiere belastend sein, besonders, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Daher ist es wichtig, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer anzupassen. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen über geeignetes Personal sowie die. notwendige Ausrüstung verfügen.
- Sie dürfen in den letzten drei Jahren keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
- Befähigungsnachweisen für Fahrerinnen und Fahrer – auch erforderlich, wenn Sie landwirtschaftliche Nutztiere über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren
Wenn Sie den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden oder Geflügel planen, müssen sie die Voraussetzungen der Viehverkehrsverordnung beachten. Die zuständige Behörde prüft, dass die Tiere ordnungsgemäß und artgerecht transportiert werden. Die Anlagen und Fahrzeuge müssen entsprechend ausgestattet sein, um eine Reinigung und Desinfektion zu ermöglichen und die Tiere sicher zu halten. Darüber hinaus stellt die zuständige Behörde sicher, dass die Tiere keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen und Zucht- sowie Nutztiere nicht mit Schlachttieren vermischt werden.
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte
- Gültiges Ausweisdokument
- Gültige Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gültige nationale Erlaubnis gemäß §3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Verordnung (EG) 1072/2009
- Nachweis über ausreichend geschultes Personal (Befähigungsnachweis)
- Nachweis über geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Einhaltung der Tierschutzbestimmungen
- Bescheinigung über die Einhaltung der Tierschutzvorschriften in den letzten drei Jahren
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Sie sind in einem Mitgliedstaat ansässig oder haben einen Vertreter im Antragsmitgliedstaat, falls Sie aus einem Drittland kommen.
- Sie verfügen über ausreichend und geeignetes Personal sowie notwendige Ausrüstungen und Verfahren.
- In den letzten drei Jahren wurden keine schwerwiegenden Verstöße gegen gemeinschaftliches oder nationales Tierschutzrecht begangen.
- Sie müssen entsprechend geschult oder qualifiziert sein, um die Transportbedingungen zu erfüllen.
- Ein Befähigungsnachweis bei Transporten von landwirtschaftlichen Nutztieren über eine Strecke von mehr als 65 km ist auch erforderlich.
Die Gebühren sind, je nach Aufwand, unterschiedlich hoch. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.
- Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde für die Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Nachweise über Personal und Ausrüstung.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Einhaltung der Tierschutzbestimmungen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Zulassung.
- Die Zulassung ist für höchstens fünf Jahre gültig.
- Bei langen Beförderungen müssen zusätzliche spezifische Nachweise erbracht werden.
- Eine Schulung oder Qualifizierung kann erforderlich sein.
- Bei negativem Prüfungsergebnis werden Ihnen die Gründe mitgeteilt und notwendige Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen aufgezeigt.
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Klären Sie mit der zuständigen Veterinärbehörde, welche zusätzlichen Rechtsvorschriften für Ihren geplanten Transport einzuhalten sind. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Tierart, dem Alter der Tiere und dem Zweck des Transports.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen wie Personal- und Ausrüstungsnachweise ein.
- Notwendige Befähigungsnachweise und Transportmittel müssen bereitgestellt werden.
- Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen wird überprüft.
- Kontaktieren Sie die Veterinärbehörde für weitere Anforderungen.
- Berücksichtigen Sie sowohl die Tierart als auch das Alter der Tiere.