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Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung

Saarland 99061014204000, 99061014204000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061014204000, 99061014204000

Leistungsbezeichnung

Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Diplom (Synonym), HZB (Synonym), Abschluss (Synonym), Schulzeugnis (Synonym), Zulassung (Synonym), Staatsexamen (Synonym), Promotion (Synonym), Zulassungsvoraussetzungen (Synonym), Studium (Synonym), Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (Synonym), Universität (Synonym), Master (Synonym), Zeugnis (Synonym), Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), Hochschule (Synonym), Bachelor (Synonym), Bewerbung (Synonym), Hochschulabschluss (Synonym), Anerkennung ausländischer Bildungsqualifikationen (Synonym), Zugang zum Hochschulstudium (Synonym), Studiengang (Synonym), Ausländisch (Synonym), Ausland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bewertung (204)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.

Volltext

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist.

Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten zur Fortsetzung des Studiums bestehen.

Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus. Mit der Bescheinigung der ZAB kann gegenüber der Hochschule nachgewiesen werden, dass ein Hochschulabschluss vorliegt. Über die Zulassung zum Studium entscheidet letztendlich aber die Hochschule.

Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung.

Hinweis: Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht die Anerkennung.

Das Anerkennungsverfahren betrifft nur Hochschulabschlüsse für reglementierte Berufe, d. h. der Berufszugang und die Berufsausübung sind durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen die ZAB für die Bearbeitung des Antrages benötigt, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land der zu bewertende Abschluss erreicht wurde. Bitte nutzen Sie hierfür den „Vorab-Check“ der ZAB

Voraussetzungen

Abgeschlossene Hochschulausbildung im Ausland.

Kosten

•                 EUR 208,00 für Ihren 1. Antrag

•                 EUR 104,00 für jeden weiteren Antrag

Verfahrensablauf

Sie stellen online einen Antrag bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Antragstellung auf der Internetseite der ZAB.

Für die Antragstellung muss ein Konto auf der ZAB-Webseite erstellt werden. Die im „Vorab-Check“ genannten Dokumente müssen eingescannt und als PDF-Dateien gespeichert werden. Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Nach Absendung des Antrages, können die Gebühren direkt online bezahlt werden. Sobald die fertige Zeugnisbewertung zum Download bereitsteht, erhalten Sie von der ZAB eine Nachricht und werden zusätzlich per E-Mail informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung bei der ZAB beträgt regulär 3 Monate. Diese Frist beginnt nach Zahlungseingang und wenn der ZAB alle notwendigen Dokumente für die Zeugnisbewertung vorliegen. Wenn die Dokumente für den Antrag auf Zeugnisbewertung nicht vollständig sind, wird der Antragsteller/die Antragstellerin kontaktiert.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist | Internationale Studienbewerber | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de );  htw saar (htwsaar.de) oder

Hinweise

Allgemeine Informationen zur Bewertung und Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin. Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden kann die Zeugnisbewertung als Nachweis der Qualifikation verwendet werden. Über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen zum Zweck eines weiteren Studiums entscheidet die jeweilige Hochschule.

Ansprechpunkt

Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen saarländischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben. Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen für ein Studium an einer nach saarländischem Recht staatlich anerkannten privaten Hochschule oder staatlich anerkannten privaten Berufsakademie bewerben, wird von der jeweiligen privaten Hochschule oder privaten Berufsakademie geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.

Zuständige Stelle

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

im Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Graurheindorfer Straße 157

53117 Bonn

(Postfach 2240, 53012 Bonn)

Formulare

Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).