Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung
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Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist.
Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten zur Fortsetzung des Studiums bestehen.
Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus. Mit der Bescheinigung der ZAB kann gegenüber der Hochschule nachgewiesen werden, dass ein Hochschulabschluss vorliegt. Über die Zulassung zum Studium entscheidet letztendlich aber die Hochschule.
Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung.
Hinweis: Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht die Anerkennung.
Das Anerkennungsverfahren betrifft nur Hochschulabschlüsse für reglementierte Berufe, d. h. der Berufszugang und die Berufsausübung sind durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Welche Unterlagen die ZAB für die Bearbeitung des Antrages benötigt, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land der zu bewertende Abschluss erreicht wurde. Bitte nutzen Sie hierfür den „Vorab-Check“ der ZAB
Sie stellen online einen Antrag bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Antragstellung auf der Internetseite der ZAB.
Für die Antragstellung muss ein Konto auf der ZAB-Webseite erstellt werden. Die im „Vorab-Check“ genannten Dokumente müssen eingescannt und als PDF-Dateien gespeichert werden. Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Nach Absendung des Antrages, können die Gebühren direkt online bezahlt werden. Sobald die fertige Zeugnisbewertung zum Download bereitsteht, erhalten Sie von der ZAB eine Nachricht und werden zusätzlich per E-Mail informiert.
Die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung bei der ZAB beträgt regulär 3 Monate. Diese Frist beginnt nach Zahlungseingang und wenn der ZAB alle notwendigen Dokumente für die Zeugnisbewertung vorliegen. Wenn die Dokumente für den Antrag auf Zeugnisbewertung nicht vollständig sind, wird der Antragsteller/die Antragstellerin kontaktiert.
Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist | Internationale Studienbewerber | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de ); htw saar (htwsaar.de) oder
Allgemeine Informationen zur Bewertung und Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin. Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden kann die Zeugnisbewertung als Nachweis der Qualifikation verwendet werden. Über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen zum Zweck eines weiteren Studiums entscheidet die jeweilige Hochschule.
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen saarländischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben. Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen für ein Studium an einer nach saarländischem Recht staatlich anerkannten privaten Hochschule oder staatlich anerkannten privaten Berufsakademie bewerben, wird von der jeweiligen privaten Hochschule oder privaten Berufsakademie geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)
Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).