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Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

Saarland 99110046005000, 99110046005000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110046005000, 99110046005000

Leistungsbezeichnung

Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Krankheitserreger (Synonym), Dachs (Synonym), Trichinen (Synonym), Trichinenprobe (Synonym), Untersuchung auf Trichinen (Synonym), Amtliche Fleischuntersuchung (Synonym), Jäger (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Verbraucherschutz (Synonym), Übertragung (Synonym), Jägerin (Synonym), Wildschwein (Synonym), Entnahme von Proben (Synonym), Probenentnahme (Synonym), Lebensmittelsicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis Trichinenprobenentnahme von vor 2015) Vorlage Ihres gültigen Jagdscheines und

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen gültigen Jagdschein.
  • Sie wurden von einer zuständigen Behörde für die Probenentnahme geschult.
  • Alternativ legen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung vor.
  • Es dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit für die Tätigkeit bestehen.

Kosten

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag über den Onlinedienst beim Landesamt für Verbraucherschutz
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Diese werden auf formale Vollständigkeit geprüft.
  • Sie erhalten eine formale Eingangsbestätigung.
  • Die Behörde prüft den Antrag gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
  • Bei positivem Bescheid dürfen Sie die Entnahme von Trichinenproben bei Wildscheinen und Dachsen durchführen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
  • Verpflichtung von Jägerinnen und Jägern zur Durchführung einer amtlichen Trichinenuntersuchung nach dem Erlegen von Wildschweinen und Dachsen 
  • Voraussetzung für Weiterverwendung von Wildfleisch ist ein negatives Testergebnis
  • Selbstentnahme von Proben durch Jägerinnen und Jäger nur mit Erteilung einer Erlaubnis gestattet Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen
  • zuständig: Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden