Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
- Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis Trichinenprobenentnahme von vor 2015) Vorlage Ihres gültigen Jagdscheines und
- Sie besitzen einen gültigen Jagdschein.
- Sie wurden von einer zuständigen Behörde für die Probenentnahme geschult.
- Alternativ legen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung vor.
- Es dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit für die Tätigkeit bestehen.
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
- Stellen Sie den Antrag über den Onlinedienst beim Landesamt für Verbraucherschutz
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Diese werden auf formale Vollständigkeit geprüft.
- Sie erhalten eine formale Eingangsbestätigung.
- Die Behörde prüft den Antrag gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
- Bei positivem Bescheid dürfen Sie die Entnahme von Trichinenproben bei Wildscheinen und Dachsen durchführen.
- Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
- Verpflichtung von Jägerinnen und Jägern zur Durchführung einer amtlichen Trichinenuntersuchung nach dem Erlegen von Wildschweinen und Dachsen
- Voraussetzung für Weiterverwendung von Wildfleisch ist ein negatives Testergebnis
- Selbstentnahme von Proben durch Jägerinnen und Jäger nur mit Erteilung einer Erlaubnis gestattet Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen
- zuständig: Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte