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Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

Schleswig-Holstein 99400095017000, 99400095017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400095017000, 99400095017000

Leistungsbezeichnung

Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Reisen (1120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.

Volltext

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.