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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

Schleswig-Holstein 99010019001008, 99010019001008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019001008, 99010019001008

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (Synonym), Nebenbeschäftigung (Synonym), Einwanderung (Synonym), Qualifizierungsmaßnahmen (Synonym), Zwischenbescheid (Synonym), Ausländische Berufsqualifikation (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Reglementierte Berufe (Synonym), Einreise (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Sie möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufsqualifikation wurde noch nicht vollständig anerkannt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, Ihre Berufsqualifizierung aber noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

Dafür muss ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem feststellt wurde, dass Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede der ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung erforderlich sind für die

  • Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
  • Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang).

Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form, zum Beispiel:

  • Praktika im Betrieb
  • theoretische Lehrgänge
  • Mischformen von beiden
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen
  • Sprachkurse
  • Ablegen einer Prüfung

Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist befristetet. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden.

Sie müssen über die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, in der Regel A2. Im Einzelfall können auch niedrigere Sprachkenntnisse ausreichend sein, wenn zum Beispiel der weitere Spracherwerb Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist.

Wenn Ihre Qualifizierungsmaßnahme überwiegend in einem Betrieb stattfindet, muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 100€
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
  • Personen aus dem Ausland können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten, aber ihre Berufsqualifikation von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden konnte
  • Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein, die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen
  • bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen
  • für die Qualifizierungsmaßnahmen müssen entsprechende Sprachkenntnisse vorliegen, die in der Regel dem Niveau A2 entsprechen
  • Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu 20 Stunden je Woche
  • Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 24 Monaten erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden
  • für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an
  • zuständig: die für den Wohnsitz der Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der ‚Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland‘ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Telefon: 030 1815-1111 Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Formulare

nicht vorhanden