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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Schleswig-Holstein 99042030261001, 99042030261001 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261001, 99042030261001

Leistungsbezeichnung

Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Leistungsbezeichnung II

Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei abmelden (Synonym), Eintrag Aalregister löschen (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei beenden (Synonym), Aalfischerei Abmeldung (Synonym), Aalfischerei aufgeben (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Löschung einer Person als Aalfischer

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Teaser

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

Volltext

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
    • Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden
  • schriftlich

Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Formulare

nicht vorhanden