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Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Schleswig-Holstein 99042030261003, 99042030261003 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261003, 99042030261003

Leistungsbezeichnung

Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Leistungsbezeichnung II

Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei Registrierung (Synonym), Aalfischerei Anmeldung (Synonym), Aalfischerei (Synonym), Aalfischerei registrieren (Synonym), Aalfischerei anmelden (Synonym), Aalfischerei anzeigen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Registrierung einer Person zur Aalfischerei

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor der ersten Aalfischerei

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Gewässer und Gebiet eingrenzen
  • schriftlich

Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR

Formulare

nicht vorhanden