Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Schleswig-Holstein 99063055006000, 99063055006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063055006000, 99063055006000

Leistungsbezeichnung

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Störfallrelevante Änderung (Synonym), Anlage ändern (Synonym), Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (Synonym), Nicht genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Anlage ist Betriebsbereich (Synonym), störfallrelevante Einrichtung Betrieb (Synonym), Anlage Bestandteil Betriebsbereich (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Genehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung fest, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Wenn die Behörde bei der Prüfung Ihrer Anmeldung über eine störfallrelevante Errichtung und des Betriebs oder der störfallrelevanten Änderung zu der Entscheidung kommt, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, werden Sie hierüber schriftlich informiert.
  • Daraufhin müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser ist schriftlich oder elektronisch möglich. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
  • Oder Sie stellen, ohne vorherige Anzeige, gleich einen Antrag auf störfallrelevante Errichtung und des Betriebs oder der störfallrelevanten Änderung. Dies empfiehlt sich insbesondere in den Fällen, wo Ihnen aus anderweitigen Informationen bereits bekannt ist, dass Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
  • Ist der Antrag vollständig, wird dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt gemacht und für die Dauer von einem Monat veröffentlicht. Innerhalb dieser einmonatigen Frist können Personen oder Vereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegenüber der zuständigen Behörde ihre Einwände darlegen.
  • Die zuständige Behörde holt im Rahmen der Genehmigungsprüfung auch Stellungnahmen von Behörden ein, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben betroffen sind.
  • obald der zuständigen Behörde fristgerecht erhobene Einwände sowie Stellungnahmen vorliegen, beurteilt sie, ob das Vorhaben alle Voraussetzungen erfüllt.

Bearbeitungsdauer

6 - 7 Monat(e)
Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.

Frist

Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie den angemessenen Sicherheitsabstand in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben bereits sichergestellt haben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Kurztext

  • Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung
  • Genehmigung erforderlich,
    • wenn nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichtet und betrieben oder geändert werden soll und sich daraus störfallrelevante Auswirkungen ergeben
    • wenn Behörde feststellt, dass eine störfallrechtliche Genehmigung erforderlich ist
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Zuständig: Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Formulare

ELiA steht für „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung“ und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Sie bzw. die von Ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt (LfU).

ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibili-tätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.

Hinweise zum Versand:

a) Postalischer Versand auf Datenträger - Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.

b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Postfach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)

Hinweis: ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.