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Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

Schleswig-Holstein 99107110149000, 99107110149000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107110149000, 99107110149000

Leistungsbezeichnung

Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

Leistungsbezeichnung II

Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Elternbeitrag (Synonym), Kindertagespflege (Synonym), Kindertagesförderung (Synonym), weiteres Kind (Synonym), KiTa (Synonym), Kindertageseinrichtung (Synonym), Kindergarten (Synonym), zweites Kind (Synonym), Kindertagesbetreuung (Synonym), Förderung (Synonym), Geschwister (Synonym), Geschwisterbonus (Synonym), Geschwisterkind Ermäßigung (Synonym), Geschwisterrabatt (Synonym), Ermäßigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Ermäßigung (149)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein

Teaser

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Volltext

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Frist

Antragsfrist: 4 Woche(n)
Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
  • Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
  • Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
  • Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
  • Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)

Ansprechpunkt

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden