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Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Schleswig-Holstein 99019060007000, 99019060007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019060007000, 99019060007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zulassung zur Pflichtfachprüfung (Synonym), Jurastudium (Synonym), staatliche Pflichtfachprüfung (Synonym), erstes juristisches Staatsexamen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung.

Volltext

Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.

Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:

  • Die staatliche Pflichtfachprüfung

  • Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsantrag
  • Zulassungsformular
  • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
  • Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung
  • Studienverlaufsbescheinigung (sämtliche bei Studienortwechsel)
  • Lebenslauf
  • amtliches Führungszeugnis oder Quittung

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Sie

  • an mindestens einer Lehrveranstaltung teilgenommen haben, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt worden sind,
  • erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht haben,
  • an je einer Pflichtarbeitsgemeinschaft für Anfängerinnen und Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben,
  • praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten absolviert haben,
  • studienbegleitend eine Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften erfolgreich abgelegt haben,
  • an je einer unter der wissenschaftlichen Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers durchgeführten Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht mit Erfolg teilgenommen haben und
  • an einer unter der wissenschaftlichen Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers durchgeführten rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder gesellschaftliche Grundlagen des Rechtes unter besonderer Berücksichtigung der ethischen Grundlagen und die Methoden seiner Anwendung an Einzelthemen exemplarisch behandelt worden sind (Grundlagenveranstaltung), oder an einem entsprechenden Seminar mit Erfolg teilgenommen haben; dabei darf es sich nicht um das Seminar handeln, in dessen Rahmen die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgenommen wird,
  • mindestens zwei Semester unmittelbar vor dem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert haben. Dies gilt nicht für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde. Diese prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und teilt Ihnen Ihre Entscheidung mit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bei dem Justizprüfungsamt ein.

Bitte beachten Sie, dass hiervon abweichend für die Inanspruchnahme des Freiversuchs und des Wiederholungsversuchs zur Notenverbesserung andere Meldefristen gelten.

Eine Versäumung ist nicht heilbar.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Zuständige Stelle

nicht vorhanden