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Vorhandensein von Trinkwasserleitungen aus Blei anzeigen

Schleswig-Holstein 99129096261000, 99129096261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129096261000, 99129096261000

Leistungsbezeichnung

Vorhandensein von Trinkwasserleitungen aus Blei anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Vorhandensein von Trinkwasserleitungen aus Blei anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wasserleitungsrenovierung (Synonym), Bleibelastung im Trinkwasser (Synonym), Wasserversorgungsanlagen-Modernisierung (Synonym), Austausch von Bleileitungen (Synonym), Bleileitungen (Synonym), Bleirohre (Synonym), Trinkwassersicherheit (Synonym), Trinkwasserleitungen aus Blei (Synonym), Sanierung von Wasserleitungen (Synonym), Meldung Bleileitungen (Synonym), Gesundheitsschutz im Trinkwasserbereich (Synonym), Bleifreie Wasserleitungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie als Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsunternehmen Trinkwasserleitungen aus Blei nutzen oder Kenntnisse hierüber haben, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden.

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind und Trinkwasserleitungen aus Blei in Ihrem System entdecken, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Dies gilt ebenso, wenn Sie ein Installationsunternehmen sind und bei Ihren Arbeiten auf Trinkwasserleitungen aus Blei stoßen. Die fristgerechte Meldung ist entscheidend, um die Trinkwasserqualität sicherzustellen und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Es geht darum, alle Trinkwasserleitungen aus Blei bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entfernen oder stillzulegen, um den Schutz der Gesundheit der nutzenden Personen zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben Trinkwasserleitungen aus Blei entdeckt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie haben Trinkwasserleitungen aus Blei entdeckt.
  • Sie melden das Vorhandensein und den Standort der Trinkwasserleitung aus Blei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldung von Trinkwasserleitungen aus Blei Entgegennahme
  • Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.
  • Gesundheitsamt kann Frist auf Antrag verlängern.
  • Fristverlängerung bis 2036 möglich für Eigenversorger, wenn keine Gesundheitsgefährdung besteht.
  • Fristverlängerung bis 2036 möglich bei Eigenversorgung, wenn keine gesundheitlich anfällige Personengruppe (z. B. Säuglinge, Kinder, Vorerkrankte) versorgt wird
  • Wasserversorgungs und Installationsunternehmen müssen Trinkwasserleitungen aus Blei dem Gesundheitsamt melden.
  • Gesundheitsamt muss über Fristverlängerung und relevante Änderungen informiert werden.
  • Es muss keine Meldung erfolgen, wenn diese bei Entfernung oder Stilllegung der Leitung entdeckt werden.
  • Zuständig: Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden