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Entfernung oder Stilllegung in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei nachweisen

Schleswig-Holstein 99129098261000, 99129098261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129098261000, 99129098261000

Leistungsbezeichnung

Entfernung oder Stilllegung in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei nachweisen

Leistungsbezeichnung II

Entfernung oder Stilllegung in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei nachweisen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bleirohre (Synonym), Entfernung von Trinkwasserleitungen (Synonym), Gesundheitsschutz im Trinkwasserbereich (Synonym), Bleileitungen (Synonym), Trinkwassersicherheit (Synonym), Trinkwasserleitungen aus Blei (Synonym), Sanierung von Wasserleitungen (Synonym), Stilllegung von Bleileitungen (Synonym), Trinkwasserversorgung sensibler Personengruppen (Synonym), Wasserversorgungsanlagen-Modernisierung (Synonym), Austausch von Bleileitungen (Synonym), Wasserleitungsrenovierung (Synonym), Bleibelastung im Trinkwasser (Synonym), Bleifreie Wasserleitungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn in Ihrem Haushalt die Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei bestehen, müssen Sie diese entfernen oder stilllegen lassen.

Volltext

Wenn Sie bei Ihrer Wasserversorgungsanlage feststellen, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestehen, sind Sie verpflichtet, diese bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.

Diese Vorschrift schützt die Gesundheit der Verbraucher und Verbraucherinnen, da die Bleibelastung im Trinkwasser minimiert wird. Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten und die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig planen.

Zudem müssen Sie die zuständige Behörde über durchgeführte Maßnahmen informieren und alle Beteiligten über das Vorhandensein und die geplanten Maßnahmen bezüglich der Trinkwasserleitungen aus Blei aufklären.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei.
  • Sie haben oder werden die Trinkwasserleitungen aus Blei entfernen oder stilllegen lassen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie melden die Entfernung oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei bei Ihrer zuständigen Behörde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

bis 12. Januar 2026

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldung der Entfernung/Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei Entgegennahme
  • Haushalte mit Wasserversorgungsanlagen müssen Trinkwasserleitungen aus Blei bis 12. Januar 2026 entfernen oder stilllegen.
  • Die zuständige Behörde kann die Frist auf Antrag verlängern, wenn ein Installationsauftrag vorliegt, Kapazitätsgründe aber eine Verzögerung verursachen.
  • Fristverlängerung bis 2036 möglich bei Eigenversorgung, wenn keine Gesundheitsgefährdung besteht.
  • Fristverlängerung bis 2036 möglich bei Eigenversorgung, wenn keine gesundheitlich anfällige Personengruppe (z. B. Säuglinge, Vorerkrankte) versorgt wird
  • Zuständig: Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden