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Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

Schleswig-Holstein 99108012005001, 99108012005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005001, 99108012005001

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Container (Synonym), Straßenmusik (Synonym), Sondernutzung Straße (Synonym), Schülerlauf (Synonym), Ausstellungen (Synonym), Dixi (Synonym), Außengastronomie (Synonym), Veranstaltungsfläche (Synonym), Business Run (Synonym), Filmaufnahmen (Synonym), Wahlplakate (Synonym), Filmgenehmigung (Synonym), Drehgenehmigung (Synonym), Sondernutzungsgebühren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

innerhalb der Ortschaft

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie eine Straße innerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten (zum Beispiel Außengastronomie, Veranstaltungsflächen, DIXI-Toiletten, Container), müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:  

  • Außengastronomie (Stühle & Tische)
  • Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
  • Ausstellung (Zelt)
  • Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
  • Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
  • Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
  • Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
  • Fläche für künstlerische Darbietungen
  • Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)

Erforderliche Unterlagen

  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße innerhalb einer Ortschaft für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Verfahrensablauf

  • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
  • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
    • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
    • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
    • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Frist

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Hinweis zur Außengastronomie

Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber oder neue Betreiberin über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Erlaubnis
  • Wenn die Straße anders als üblich genutzt werden soll, muss man eine Erlaubnis beantragen
  • Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden