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Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Schleswig-Holstein 99108012005002, 99108012005002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005002, 99108012005002

Leistungsbezeichnung

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Altglas (Synonym), Restaurantzufahrt (Synonym), Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (Synonym), Container (Synonym), Gewerbliches Grundstück (Synonym), Holzlagerung (Synonym), Tankstellenzufahrt (Synonym), Zufahrt (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Baustellenzufahrt (Synonym), Forstwirtschaftliches Grundstück (Synonym), Zuwegung (Synonym), Landwirtschaftliches Grundstück (Synonym), Lagerung von Baumaterialien (Synonym), Gaststättenzufahrt (Synonym), Baustelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

außerhalb der Ortschaft

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie eine Straße außerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Straße für etwas anderes als den Zweck nutzen möchten, für den sie vorgesehen ist.

Möchten Sie auf einer Straße außerhalb von Ortschaften zum Beispiel Baumaterialien oder Holz lagern, dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch die Zufahrt zu gewerblichen Grundstücken wie Tankstellen oder Restaurants stellt eine Sondernutzung der Straße dar und muss vorher von der Behörde genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke.

Die Erlaubnis wird entweder für einen bestimmten Zeitraum erteilt oder bis sie widerrufen wird. Es ist möglich, dass die Erteilung der Erlaubnis mit bestimmten Auflagen verbunden ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße außerhalb von Ortschaften für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 25€ - 5.000€
Es können einmalige und regelmäßige Gebühren anfallen.

Verfahrensablauf

  • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
  • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
    • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
    • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
    • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Frist

Den genauen Zeitraum der Sondernutzung erhalten Sie mit der Erlaubnis.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
  • Für eine Sondernutzung von Gemeindeverbindungsstraßen, Kreisstraßen, Bundesstraßen und Landesstraßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis erforderlich.
  • Anwendungsbereiche  sind unter anderem:
    • Baustellenzufahrt
    • Anlage einer dauerhaften Zufahrt/Zuwegung
    • Änderung einer dauerhaften Zufahrt/Zuwegung
    • Anlage einer temporären Zufahrt/Zuwegung
    • Änderung einer temporären Zufahrt/Zuwegung
    • Zufahrt von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung
    • Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken
    • Zufahrten von land-/forstwirtschaftlichen Grundstücken
    • Lagerung von Baumaterialien
    • Lagerung von Holz
  • Erlaubnis wird für einen bestimmten Zeitraum oder auf Widerruf erteilt.
  • Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein.
  • Zuständig:
    • Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
    • Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt
    • Gemeindeverbindungsstraßen: Gemeinden

Ansprechpunkt

  • Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
  • Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden