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Zuschuss für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht beantragen

Schleswig-Holstein 99400122017000, 99400122017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400122017000, 99400122017000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Förderung Blockunterricht (Synonym), Ausbildung Schleswig-Holstein (Synonym), Förderung Berufsschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

Teaser

Bei einem auswärtigen Blockunterricht an einer Berufsschule können Sie als Auszubildende oder Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Wenn Sie Auszubildender oder Auszubildende sind und Ihnen während des auswärtigen Blockunterrichts an einer Berufsschule zusätzliche Kosten der Unterbringung entstehen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 350,00 EUR jährliche beim Land Schleswig-Holstein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
  • Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 06.12.2024).

Voraussetzungen

Sie haben nur dann einen Anspruch auf den Zuschuss, wenn Sie als Auszubildender oder Auszubildende Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein haben und in einem Betrieb in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Den Antrag von der Internetseite schicken Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder per E-Mail als PDF an das SHIBB (SG 20).
  • Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen, können aber auch noch nachgereicht werden.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid innerhalb von vier Woche nach Antragsstellung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Rechnung über die Unterbringungskosten).

Frist

Antragsfrist: bis 25.11.2024
Den Antrag müssen Sie schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes stellen. In begründeten Ausnahmefällen können Sie den Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragen. Sie können den Antrag bis zum 25.11.2024 stellen. Sie müssen die Unterlagen spätestens bis zum 06.12.2024 im SHIBB einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,00 EUR nicht übersteigen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Zuschüsse für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht
  • Die Auszubildenden müssen Ihren Wohnsitz und Ihren Ausbildungsbetrieb muss ebenfalls in Schleswig-Holstein haben.
  • Antrag bis 25.11.24 möglich
  • Unterlagen müssen bis 06.12.2024 spätestens nachgereicht werden
  • Zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

Ansprechpunkt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Internatskosten@shibb.landsh.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden