Zuschuss für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bei einem auswärtigen Blockunterricht an einer Berufsschule können Sie als Auszubildende oder Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wenn Sie Auszubildender oder Auszubildende sind und Ihnen während des auswärtigen Blockunterrichts an einer Berufsschule zusätzliche Kosten der Unterbringung entstehen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 350,00 EUR jährliche beim Land Schleswig-Holstein beantragen.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
- Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 06.12.2024).
Sie haben nur dann einen Anspruch auf den Zuschuss, wenn Sie als Auszubildender oder Auszubildende Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein haben und in einem Betrieb in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.
- Den Antrag von der Internetseite schicken Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder per E-Mail als PDF an das SHIBB (SG 20).
- Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen, können aber auch noch nachgereicht werden.
Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,00 EUR nicht übersteigen.
- Zuschüsse für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht
- Die Auszubildenden müssen Ihren Wohnsitz und Ihren Ausbildungsbetrieb muss ebenfalls in Schleswig-Holstein haben.
- Antrag bis 25.11.24 möglich
- Unterlagen müssen bis 06.12.2024 spätestens nachgereicht werden
- Zuständig: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Internatskosten@shibb.landsh.de