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Förderung für Infrastrukturvorhaben beantragen

Schleswig-Holstein 99132012027000, 99132012027000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132012027000, 99132012027000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Infrastrukturvorhaben beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

LPW (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Bund Länder Ausgleich (Synonym), Landesprogramm Wirtschaft (Synonym), GRW (Synonym), Gewerbezentren (Synonym), Anbindung von Gewerbebetrieben (Synonym), Infrastrukturvorhaben (Synonym), Verbesserung regionale Wirtschaftsstruktur (Synonym), Interkommunale Kooperation (Synonym), Wirtschaftsnah (Synonym), Wirtschaftsförderung (Synonym), Industrie- und Gewerbegebiete (Synonym), Länder (Synonym), Gemeinschaftsaufgabe (Synonym), Erschließung von Gewerbegebieten (Synonym), Bund (Synonym), Ausbau von Gewerbegebieten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wirtschaftsförderung (132)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

16.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie Infrastrukturvorhaben in Schleswig-Holstein umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten“ eine Förderung erhalten.

Volltext

Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Förderfähig ist die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten. Die konkreten Bedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Monat(e)
Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 15 Jahren und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Kurztext

  • Förderung für Infrastrukturvorhaben Bewilligung
  • Förderung von Infrastrukturvorhaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
  • Schwerpunkte der Infrastruktur-Förderung in Schleswig-Holstein:
    • Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur (bspw. die Erschließung von Gewerbegebieten)
    • In den strukturschwachen Regionen des Landes (C- und D-Fördergebiete)
  • Zuständig: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden