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Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden

Schleswig-Holstein 99118070261000, 99118070261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118070261000, 99118070261000

Leistungsbezeichnung

Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden

Leistungsbezeichnung II

Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Cannabis Missbrauch (Synonym), Joints (Synonym), THC (Synonym), Cannabis Meldungspflicht (Synonym), Hanf (Synonym), Cannabis Fehlbestand (Synonym), Cannabis Diebstahl (Synonym), Cannabis Verlust (Synonym), Cannabis Sicherheitsrisiko (Synonym), Gras (Synonym), CBD (Synonym), Haschisch (Synonym), Marihuana (Synonym), Weed (Synonym), Kiffen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, melden Sie es umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein.

Volltext

Wenn Sie feststellen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, müssen Sie dies umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden.
Vertretungsberechtigte Personen der Anbauvereinigung können eine Auskunft verweigern, wenn sie oder ihre Angehörigen dadurch strafrechtlichen Konsequenzen oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt wären.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben den Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) von Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

  • Vergewissern Sie sich, dass ein Verlust oder eine unerlaubte Weitergabe tatsächlich vorliegt, indem Sie Ihre Bestände und Dokumentationen sorgfältig prüfen.
  • Dokumentieren Sie alle Details zum Vorfall, einschließlich der Menge an betroffenen Cannabisprodukten oder Vermehrungsmaterial, den Zeitpunkt des Vorfalls und alle beteiligten Personen oder Organisationen.
  • Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein über den Verdacht. Übermitteln Sie alle gesammelten Informationen genau und vollständig.
  • Das Landeslabor Schleswig-Holstein wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls weitere Anweisungen geben.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Verdacht unverzüglich nach Feststellung anzeigen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Meldung über den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial Entgegennahme
  • Vertretungsberechtigte Personen können Auskunft verweigern, wenn sie oder Angehörige strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt wären
  • Zuständige Behörde: Landeslabor Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden