Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Hundekot entsorgen

Schleswig-Holstein 99110095013000, 99110095013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110095013000, 99110095013000

Leistungsbezeichnung

Hundekot entsorgen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Hundekotbehälter (Synonym), Hundeexkremente (Synonym), Hundekotentsorgungssystem (Synonym), Gassibeutel (Synonym), Hundehaufen (Synonym), Hundekotabfallentsorgung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem Hund in der Stadt spazieren gehen, sind Sie verpflichtet, dessen Hinterlassenschaften sofort zu entfernen.

Volltext

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen selbst entsorgen. Viele Städte und Gemeinden unterstützen Sie dabei, indem sie kostenlose Hundekotbeutel in speziellen Spendern bereitstellen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Um den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Führen Sie beim Spaziergang immer einen Hundekotbeutel mit sich. Diese sind im Handel erhältlich oder werden teilweise kostenlos von Kommunen bereitgestellt.
  • Heben Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Hundekotbeutel auf und verschließen Sie den Beutel sicher.

Entsorgen Sie den verschlossenen Beutel in einem Restmülleimer oder öffentlichen Abfallbehälter.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeitenden der zuständigen Ordnungsbehörde dürfen in diesem Fall die Person, die den Hund führt, anhalten und deren Personalien aufnehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen muss selbst entsorgt werden. 
  • Viele Kommunen stellen dafür kostenlose Hundekotbeutel bereit.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal