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Einsicht in einen Planfeststellungsbeschluss nehmen

Schleswig-Holstein 99012031109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012031109000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in einen Planfeststellungsbeschluss nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einsicht Bauvorhaben (Synonym), Planfeststellungsbeschluss Auslage (Synonym), Planfeststellung (Synonym), Auskunft erhalten (Synonym), Auskunft über Planfeststellungsbeschluss (Synonym), Veröffentlichung (Synonym), Bekanntmachung (Synonym), Auskunft über Beschluss (Synonym), Einsicht nehmen (Synonym), Beschluss (Synonym), Planfeststellungsbeschluss Einsicht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Sie können Einsicht in einen Planfeststellungsbeschluss nehmen und sich über genehmigte Bau- und Infrastrukturprojekte informieren.

Volltext

Sie können einen Planfeststellungsbeschluss einsehen, wenn Sie sich über ein Bau- oder Infrastrukturprojekt informieren möchten.

Diese Beschlüsse betreffen oft größere Vorhaben wie Straßen, Schienenwege oder Gewässerausbau. Sie enthalten die Begründung der Entscheidung und die Abwägung öffentlicher sowie privater Interessen.

Durch die Einsicht erhalten Sie detaillierte Informationen zu den geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Behörde prüft Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet über notwendige Maßnahmen oder Entschädigungen.
  • Der Beschluss wird Ihnen zugestellt und öffentlich ausgelegt.
  • In der Regel erfolgt die Benachrichtigung durch eine öffentliche Bekanntmachung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht in den Planfeststellungsbeschluss möglich
  • Gilt für Projekte wie Straßen, Schienenwege oder Gewässerausbau
  • Enthält Beschluss, Pläne, Gutachten und Stellungnahmen
  • Informiert über Auswirkungen und Interessenabwägung
  • Öffentlich einsehbar für alle
  • Vor Ort bei der zuständigen Behörde verfügbar

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden