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Einsicht in einen landesweiten Raumordnungsplan nehmen

Schleswig-Holstein 99153009141000, 99153009141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153009141000, 99153009141000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in einen landesweiten Raumordnungsplan nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Landesentwicklung (Synonym), Raumentwicklung (Synonym), Raumordnungskonzept (Synonym), räumliche Entwicklung (Synonym), Raumordnungsplan (Synonym), Raumplanung (Synonym), Raumordnung (Synonym), Flächen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Raumordnung (153)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Standortsuche (2050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Teaser

Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.

Volltext

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,

  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und

  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

  • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung

  • der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert

    • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, insbesondere zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes

    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung

  • jede Person darf Einsicht erhalten

  • neu aufgestellte landesweite Raumordnungspläne können online eingesehen werden

  • zuständig: jeweilige Landesbehörde
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Jeweilige Landesbehörde

Formulare

nicht vorhanden