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Altenhilfe beantragen

Schleswig-Holstein 99107056080000, 99107056080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107056080000, 99107056080000

Leistungsbezeichnung

Altenhilfe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Leistung alte Menschen (Synonym), Antrag Altenhilfe (Synonym), Hilfsangebote alte Menschen (Synonym), Alltagshilfe beantragen (Synonym), Unterstützung Altenhilfe (Synonym), Beratungsunterstützung (Synonym), Sozialberatung (Synonym), Unterstützungsleistung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Rente (1180200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie aufgrund Ihres Alters Hilfe im Alltag und Beratung in allen Lebenslagen benötigen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Volltext

Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.

Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.

Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Pflegebescheinigung, falls zutreffend

Voraussetzungen

  • Sie haben das Rentenalter erreicht.
  • Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
  • Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
  • Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
  • Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Unterstützung für alte Menschen
  • Teilhabe am gesellschaftlichen sowie Führung eines selbstbestimmten Lebens
  • finanzielle, sachliche oder beratende Unterstützung
  • Leistungen umfassen beispielsweise: Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung

Ansprechpunkt

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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