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Rechtsanwaltliche Beratung beantragen

Schleswig-Holstein 99046008017000, 99046008017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046008017000, 99046008017000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwaltliche Beratung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Einen Antrag auf Beratungshilfe kann stellen, wer die Kosten für rechtsanwaltliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen kann.

Volltext

Anwaltliche Beratung und das Führen eines gerichtlichen Verfahrens sind kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- beziehungsweise Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Sie kann in folgenden Rechtsgebieten gewährt werden:

  • Zivilrecht (zum Beispiel Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht),
  • Verwaltungsrecht,
  • Verfassungsrecht,
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und
  • Arbeits- und Sozialrecht.

Alternativ kann die oder der Rechtssuchende direkt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, ihre bzw. seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schildern und Beratungshilfe erbitten. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt kann dann den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich schriftlich beim Amtsgericht stellen.

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag für die Wahrnehmung von Rechten in einem gerichtlichen Verfahren gewährt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beratungshilfe: 

  • die oder der Rechtssuchende kann die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen beziehungsweise ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • es stehen keine anderen Möglichkeiten, deren Inanspruchnahme dem Rechtssuchenden zuzumuten ist, für eine Hilfe zur Verfügung, und
  • die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig.

Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe:

  • der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach seinen bzw. ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

Kosten

Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann für ihre/seine Beratung von der/dem Rechtssuchenden 10,00 Euro verlangen.

Verfahrensablauf

  • Die rechtssuchende Person muss einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen.
  • Der Antrag kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts eingereicht werden.
  • Im Rahmen der Antragstellung ist eine formelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Diese dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe erfüllt sind.
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stellt das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein aus.
  • Mit dem ausgestellten Beratungshilfeschein kann sich die rechtssuchende Person an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ihrer bzw. seiner Wahl wenden und dort kostenfreie rechtliche Beratung erhalten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostehilfe finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Beratungshilfe

  • Für außergerichtliche rechtliche Beratung
  • Antrag beim Amtsgericht oder direkt über Anwältin/Anwalt
  • Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit
  • Rechtsgebiete:
    • Zivilrecht (z. B. Mietrecht, Familienrecht)
    • Verwaltungsrecht
    • Verfassungsrecht
    • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
    • Arbeits- und Sozialrecht

Prozesskostenhilfe

  • Für gerichtliche Verfahren
  • Antrag beim Gericht
  • Voraussetzung: finanzielle Bedürftigkeit

Ansprechpunkt

An die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsformulare für die Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts.

Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für den jeweiligen Rechtsstreit zuständigen Gericht.