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Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Schleswig-Holstein 99108049012005, 99108049012005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012005, 99108049012005

Leistungsbezeichnung

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Leistungsbezeichnung II

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Diebstahl (Synonym), verloren (Synonym), Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit (Synonym), Verlust (Synonym), Fahrerlaubnis Tausch (Synonym), Fahrerlaubnisbehörde (Synonym), Ersatzführerschein (Synonym), Diebstahl Führerschein (Synonym), Führerschein Unbrauchbarkeit (Synonym), neuer Führerschein (Synonym), Führerschein unleserlich (Synonym), Führerschein verloren (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein gestohlen (Synonym), Führerschein Tausch (Synonym), Führerschein (Synonym), Ersatz (Synonym), Unleserlichkeit (Synonym), Führerscheinstelle (Synonym), Verloren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Ersatzführerschein

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Volltext

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Bei Beschädigung

  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Verlust oder Diebstahl

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
  • Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
    • neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden