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Schallschutz

Schleswig-Holstein 99063008080000, 99063008080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063008080000, 99063008080000

Leistungsbezeichnung

Schallschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßen- und Nachbarschaftslärm.

Volltext

Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßen- und Nachbarschaftslärm. Haus- und Wohnungseigentümer können dabei verschiedene Schallschutzmaßnahmen ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist der passive Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen.

Passive Schallschutzmaßnahmen sind Verbesserungen an Umfassungsbauteilen (insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer) schutzbedürftiger Räume, welche die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern.

Für erbrachte Aufwendungen für notwendige passive Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen sind Erstattungen möglich, sofern der berechnete Beurteilungspegel an der baulichen Anlage den maßgeblichen Immissionsgrenzwert am Tage (gilt für Wohnräume) oder in der Nacht (gilt für Schlafräume) überschreitet.

Beim Bau oder der Änderung von Straßen werden in den planrechtlichen Unterlagen die Ansprüche für die betroffenen Gebäude ausgewiesen (Lärmvorsorge).

Bei freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen (Lärmsanierung) bilden die von der Straßenbauverwaltung durchgeführten Berechnungen die Basis für eine Entschädigung.

Erforderliche Unterlagen

Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die zuständige Stelle zu wenden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der freiwilligen Lärmsanierung hat der Eigentümer 25 % der Kosten für den passiven Lärmschutz selbst zu tragen.

Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie auch auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes und der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal