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Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft

Schleswig-Holstein 99123028023000, 99123028023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123028023000, 99123028023000

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flurkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

Teaser

Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhält man beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, den Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen oder bei einem Vermessungsingenieur.

Volltext

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen unter anderem die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.

Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen,  die einen online-Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters haben oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder- ingenieure.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden