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Abschluss des Landpachtvertrages melden

Schleswig-Holstein 99078021261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078021261000

Leistungsbezeichnung

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbezeichnung II

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

verpachten (Synonym), Verpächter (Synonym), Pacht (Synonym), Agrarland (Synonym), melden (Synonym), Pächterin (Synonym), Pächter (Synonym), Land (Synonym), Verpächterin (Synonym), Eigentum (Synonym), Landpacht (Synonym), Pachtvertrag (Synonym), landwirtschaftliche Fläche (Synonym), Grundstück (Synonym), pachten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Erforderliche Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
  • Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
  • Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.

Frist

Genehmigungsfiktion: 1 - 2 Monat(e)
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Kurztext

  • Landpachtvertrag regelt die Verpachtung beziehungsweise Pachtung einer landwirtschaftlichen Fläche
  • sowohl Verpächterinnen oder Verpächter als auch Pächterinnen und Pächter müssen den Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
  • zuständige Stelle kann Landpachtvertrag beanstanden und aufheben, wenn
    • geschlossene Landpachtvertrag zu ungesunder Flächenverteilung führt, insbesondere Anhäufung von Land
    • dadurch unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder
    • Pachtpreis unangemessen hoch ist
  • Zuständig: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden