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Sperrmüll zur Entsorgung abgeben

Schleswig-Holstein 99001009004000, 99001009004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001009004000, 99001009004000

Leistungsbezeichnung

Sperrmüll zur Entsorgung abgeben

Leistungsbezeichnung II

Sperrmüll zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Schutt (Synonym), Hausmüll (Synonym), Elektroschrott (Synonym), Sperrgut (Synonym), Elektroaltgeräte (Synonym), Schrott (Synonym), Unrat (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Elektronikschrott (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sperrmüll sind feste Abfälle (z. B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.

Volltext

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden