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Schulen des Zweiten Bildungsweges

Schleswig-Holstein 99088018034000, 99088018034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088018034000, 99088018034000

Leistungsbezeichnung

Schulen des Zweiten Bildungsweges

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Volkshochschulen (Synonym), Erwachsenenbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Schulen des Zweiten Bildungsweges sind Schulen oder Einrichtungen, an denen Erwachsene entsprechende Abschlüsse erzielen können.

Allgemeines zum Nachholen von Schulabschlüssen

Volltext

Die Schulen für Erwachsene („Zweiter Bildungsweg“) sind Schulen oder Einrichtungen, an denen entsprechende Abschlüsse erzielt werden können. Sie leisten einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen nach der Schulpflicht.

Das Bildungsangebot richtet sich an Erwachsene, die ihre Allgemeinbildung und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, einen höheren Schulabschluss oder die Studierfähigkeit erwerben wollen.

In Schleswig-Holstein können schulische Abschlüsse (auch die Nichtschülerprüfung oder die Hochschuleignungsprüfung) unter anderem

  • an Volkshochschulen,
  • an Abendgymnasien oder
  • am Telekolleg

erworben werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden