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Bauvoranfrage stellen

Schleswig-Holstein 99012068006000, 99012068006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068006000, 99012068006000

Leistungsbezeichnung

Bauvoranfrage stellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fragen Bauplanung (Synonym), Fragen Baugenehmigung (Synonym), Vorprüfung Baugenehmigung (Synonym), Bauvorbescheid (Synonym), Planungsanfrage Bauprojekt (Synonym), Bauvorantrag (Synonym), Vorabanfrage Baugenehmigung (Synonym), Vorbescheid Bauen (Synonym), Vorabklärung Bauprojekt (Synonym), Vorentscheidung Baugenehmigung (Synonym), Fragen Baugenehmigungsverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

Volltext

Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
     

Kosten

Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

Verfahrensablauf

Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
wenn es sich nicht um einen Sonderbau handelt, der im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist; andernfalls ohne Frist

Frist

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

•    Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung 
•    Vorbescheid ist rechtlich verbindlich 
•    Vorbescheid ist drei Jahre gültig

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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