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Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen

Schleswig-Holstein 99123021006000, 99123021006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123021006000, 99123021006000

Leistungsbezeichnung

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen

Leistungsbezeichnung II

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 41 Flurbereinigungsgesetz

Teaser

Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.

Volltext

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden