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Auskunft über die Landes- und Regionalplanung erhalten

Schleswig-Holstein 99153013023000, 99153013023000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99153013023000, 99153013023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft über die Landes- und Regionalplanung erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Raumordnung (153)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Aufgabe der Raumordnung ist eine nachhaltige und regional gleichwertige Raumentwicklung.

Volltext

Aufgabe der Landesplanung und Regionalplanung (Raumordnung) ist es, die unterschiedlichen Nutzungen des Raums, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt aufeinander abzustimmen und mögliche Konflikte bei Flächenplanungen zu minimieren.

Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere

  • die Aufstellung und Änderung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan und Regionalpläne),
  • landesplanerische Stellungnahmen zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) der Städte und Gemeinden,
  • die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (Raumordnungsverfahren, raumplanerische Abstimmungsverfahren) und
  • die Unterstützung von Kooperationsprozessen.

Im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für das gesamte Land einschließlich des Küstenmeers gelten. Geltender Plan ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, der am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. 2024 sind Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplans zu den Themen „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ und „Windenergie an Land“ eingeleitet worden.

Die Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten der Planungsräume. Aktuell gibt es fünf geltende Regionalpläne. Die Regionalpläne für die drei neuen Planungsräume werden derzeit neu aufgestellt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden