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Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen

Schleswig-Holstein 99069005018000, 99069005018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069005018000, 99069005018000

Leistungsbezeichnung

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kindeswohl (Synonym), Kindswohl (Synonym), Missbrauch (Synonym), Kindswohlgefährdung (Synonym), Kindeswohlgefährdung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Gewalt gegenüber Kindern sollte umgehend beim Jugendamt oder, wenn unmittelbar Gefahr besteht, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.

Volltext

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Kontaktdaten zu Jugendämtern und Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung  des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an jede Polizeidienststelle, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden