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Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

Schleswig-Holstein 99110024001000, 99110024001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110024001000, 99110024001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Beim Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe handelt es sich um eine nicht erlaubte Amputation.

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 51€ - 511€
Verwaltungsgebühr: 51€ - 511€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Veterinärämter oder Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden