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Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen

Schleswig-Holstein 99019017104000, 99019017104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019017104000, 99019017104000

Leistungsbezeichnung

Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen

Leistungsbezeichnung II

Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildungsberatung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung (1150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Einzelne Kammern haben zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden Schlichtungsausschüsse eingerichtet.

Volltext

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können bei den einzelnen Kammern Schlichtungsausschüsse gebildet werden.
Diese sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes anzurufen. Sie fällen am Ende des Verfahrens einen so genannten Schlichtungsspruch, gegen den anschließend Widerspruch beim Arbeitsgericht eingelegt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen zu Schlichtungsausschüssen für Berufsausbildungsstreitigkeiten finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag auf Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Aus ihm muss hervorgehen, warum was erreicht werden soll (Antragsbegehren und Begründung).
Gegebenenfalls sollten Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind (zum Beispiel Abmahnungen, Kündigungsschreiben) beigefügt werden.