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Ratte melden

Baden-Württemberg 99003018014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003018014000

Leistungsbezeichnung

Ratte melden

Leistungsbezeichnung II

Ratte melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die alljährliche städtische Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalnetz, an öffentlichen Gewässern und öffentlichen Gebäuden findet zweimal jährlich statt.

Volltext

Die alljährliche städtische Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalnetz, an öffentlichen Gewässern und öffentlichen Gebäuden findet zweimal jährlich statt.

Bitte helfen Sie mit die Rattenpopulation in Grenzen zu halten, in dem Sie keine Essenreste in der Toilette entsorgen, Futterstellen für andere Tiere für Ratten unzugänglich aufstellen und bei festgestelltem Rattenbefall auf Ihrem Grundstück dies bei uns melden und dort selbst Bekämpfungsmaßnahmen durchführen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine öffentlichen, da privat

Kosten

keine Kosten für öffentliche Bereiche

Verfahrensablauf

Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall auf ihren Grundstücken festgestellt haben, werden gebeten dies an das Ordnungsamt mitzuteilen, damit der dortige öffentliche Bereich verstärkt mit Giftködern belegt werden kann.

Darüber hinaus haben Interessenten die Möglichkeit, eine entsprechende Rattenbekämpfung auch auf ihren Grundstücken gegen Entgelt durchführen zu lassen. Die Kosten richten sich nach der Menge des benötigten Ködermaterials. Für die Rattenbekämpfung auf Ihrem Privat- oder Gewerbegrundstück beauftragen Sie bitte einen Schädlingsbekämpfer Ihrer Wahl.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden