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Genehmigung zum Plakatieren

Baden-Württemberg 99108012005005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005005

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zum Plakatieren

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zum Plakatieren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Plakate mit Werbung für Veranstaltungen dürfen nur mit einer Genehmigung auf der Straße aufgehängt oder aufgestellt werden.

Volltext

Plakate mit Werbung für Veranstaltungen dürfen nur mit einer Genehmigung auf der Straße aufgehängt oder aufgestellt werden.

Es darf zwei Wochen vor der Veranstaltung plakatiert werden und es werden bis zu 25 Plakate mit einer maximalen Größe DIN A1 genehmigt. Es müssen Genehmigungsaufkleber verwendet werden.

Im Bruchsaler Zentrum, am Schloss und im Bereich des Siemens-Kreisel gibt es generelle Plakatierverbote. Nähere Infos erhalten Sie mit dem Genehmigungsbescheid.

Größere Plakate oder Spanntücher von mehr als DinA 1 sind möglich. Hier wird aber für jedes Plakat der genaue Standort benötigt.

Plakate an Hoftoren oder in Schaufenstern von Geschäften (auch im Bereich der Plakatierverbote) sind genehmigungsfrei.

Für Wahlplakate und Zirkusplakate gelten besondere Regelungen. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

5,00 Euro pro Plakat und 28,00 Euro Verwaltungsgebühr pro Genehmigungsbescheid.

Für gemeinnützige Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Dies bitte im Formular begründen und Belege beifügen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich per Formular zu stellen. Die Bearbeitung dauert einige Tage. Bitte stellen Sie den Plakatierantrag nicht zu spät, damit Sie auch die volle Plakatierdauer ausnutzen können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

-

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden