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Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Baden-Württemberg 99006011000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006011000000

Leistungsbezeichnung

Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Leistungsbezeichnung II

Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Feuerwehrgesetz (FwG):

  • § 7 Angehörige der Gemeindefeuerwehr
  • § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr

Teaser

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

Volltext

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?

Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitwirken),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

Manche Gemeinden haben spezifische Anforderungen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Feuerwehr vor Ort nach den Voraussetzungen für eine Aufnahme. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliche Unterlagen.

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

Verfahrensablauf

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

Die Anschrift erfahren Sie

  • auf den Internetseiten
    • Ihrer Gemeinde und
    • Ihrer Feuerwehr oder
  • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden