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Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Baden-Württemberg 99071002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071002001000

Leistungsbezeichnung

Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Leistungsbezeichnung II

Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

Volltext

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesundheitszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen

Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
    • Persönlichkeit,
    • Sachkompetenz und
    • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
  • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten Termine für

  • ein Erstgespräch,
  • einen Hausbesuch und
  • ein weiteres Informationsgespräch.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden