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Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Baden-Württemberg 99096016001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096016001000

Leistungsbezeichnung

Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

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SDG Informationsbereiche

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Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

Volltext

Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

  • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
  • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

vom Einzelfall abhängig

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

Kosten

Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

  • welches Gewässer Sie befahren möchten und
  • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Frist

Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

s.o.

Rechtsbehelf

im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden