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Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

Baden-Württemberg 99018097000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018097000000

Leistungsbezeichnung

Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

Leistungsbezeichnung II

Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

Volltext

Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Voraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
  • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
  • Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
  • körperliche Fitness
  • BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie beherrschen Ihre Muttersprachein Wort und Schrift
  • Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sowie im Übrigen von Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en u. Her­ze­go­wi­na, Irak, Israel, Ko­so­vo, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Schweiz, Ser­bi­en, Tür­kei, Ukrai­ne.

 

Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst:

  • mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss),
  • höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
  • Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

Gehobener Polizeivollzugsdienst:

  • höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss),
  • Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.

Frist

Bewerbungsschluss:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
  • 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres

Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden