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Plakatierungsgenehmigung beantragen

Baden-Württemberg 99108012005005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005005

Leistungsbezeichnung

Plakatierungsgenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Plakatierungsgenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Marxzell Ihre Veranstaltung mit Plakaten oder Plakattafeln bewerben möchten, müssen Sie zuvor einen Plakatierungsgenehmigung beim Gewerbe- und Ordnungsamt schriftich beantragen.

Volltext

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Marxzell Ihre Veranstaltung mit Plakaten oder Plakattafeln bewerben möchten, müssen Sie zuvor einen Plakatierungsgenehmigung beim Gewerbe- und Ordnungsamt schriftich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

1. Name der Veranstaltung

2. Name des Veranstalters

3. Angabe Veranstaltungszeitraum

4. Angabe der Adresse, an welche die Genehmigung und der Kostenbescheid geschickt werden sollen

Voraussetzungen

Sie möchten eine Veranstaltung mit Plakaten oder Plakattafen in Marxzell bewerben.

Kosten

15,00 €

Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst einen schriftflichen Antrag auf Plakatierungsgenehmigung beim Gewerbe- und Ordnungsamt. Nach Prüfung erhalten Sie die Genehmigung per Post zugesandt.

Folgende Hinweise sind bei der Plakatierung zu beachten:

Die Erlaubnis Plakate innerhalb der Gemeinde Marxzell und ihren Ortsteilen zu plakatieren (maximal 8 Plakate auf 2 Werbetafeln je Ortsteil) kann jederzeit widerrufen werden.

Jedes Plakat (max. Größe DIN A1) ist mit einem blauen Aufkleber als Kennzeichnung der Genehmigung zu versehen. Der Aufkleber ist gut sichtbar auf der Vorderseite des Plakates anzubringen. Diese Aufkleber werden Ihnen mit der Plakatierungsgenehmigung übersandt.

Die Plakate bzw. Plakattafeln dürfen weder verkehrs- noch sichtbehindernd aufgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Gehweg benutzbar bleibt und die Fußgänger nicht gefährdet werden. Außerdem dürfen die Plakate weder an Verkehrszeichen noch an Verkehrseinrichtungen angebracht werden.

Die Befestigung der Plakate bzw. Plakattafeln muss verkehrssicher erfolgen, so dass diese auch bei starkem Wind nicht abgerissen werden können. Soweit Sie die Plakate bzw. Plakattafeln auf Privatgelände oder an privaten Einrichtungen anbringen wollen, ist dies jeweils in eigener Initiative mit dem Eigentümer abzustimmen.

Spätestens drei Tage nach Veranstaltungsende sind sämtliche Plakate wieder zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Gemeinde vor, die Plakate im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Veranstalters zu entfernen.

 

 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden